Charging masterpieces
Anzahlung (30%)
Bei Abschluss des Vertrags zahlt der Käufer eine Anzahlung von 30% des Gesamtvertragspreises. Veton kann den Beginn oder die Lieferung seiner Leistungen und/oder Waren aufschieben, bis diese Anzahlung eingegangen ist. Die Anzahlung wird mit späteren Rechnungen verrechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, unbeschadet zwingender gesetzlicher Rechte des Käufers.
Eine Bestellung gilt erst als endgültig bestätigt, wenn wir die Anzahlung von 30% erhalten haben.
Ort und Frist der Zahlung
Rechnungen und/oder Forderungen sind am Sitz von Veton in 2630 Aartselaar, Belgien, zahlbar. Zahlungen müssen pünktlich und gemäß den im Vertrag und in den jeweiligen Rechnungen festgelegten Zahlungsbedingungen erfolgen.
Zahlungsverzug
Bei Nichtzahlung von Rechnungen oder Anzahlungen am Fälligkeitstag fallen von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung ab dem Fälligkeitstag Zinsen von 12% pro Jahr an. Zusätzlich ist eine vertragliche Pauschalentschädigung von 10% des gesamten ausstehenden Betrags (mindestens EUR 300) fällig.
Aussetzung / Beendigung
Bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen (einschließlich der Anzahlung) ist Veton berechtigt, seine Leistungen auszusetzen oder den Vertrag auf Kosten des Käufers zu beenden, ohne dass Veton eine Entschädigung schuldet. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
Kreditrisiko
Ist der Käufer zahlungsunfähig und/oder stellt er ein Zahlungsrisiko dar, kann Veton den Vertrag beenden oder aussetzen, sofern der Käufer keine ausreichenden Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen stellt.
Mitteilungspflicht
Der Käufer ist verpflichtet, Veton unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen über Unrichtigkeiten in den im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellten oder angegebenen Informationen zu informieren.