Ladestationen für Unternehmen.

Ladestationen für Unternehmen mit Lastmanagement, einer offenen Plattform und fünf Jahren Vor-Ort-Garantie.

veton enterprise hero
Veton Two charging station on a gravel path at Cleydael Golf & Country Club, hedge and castle turret behind.

Eine Ladelösung für jede Art von Gebäude.

Eine Ladestation für den gewerblichen Einsatz wird nicht überall auf dieselbe Weise genutzt. Im Büro steht sie morgens bis abends unter wechselnder Auslastung, bei einem Hotel gerade nachts voll, und bei einem Autohaus muss sie fortlaufend unterschiedliche Fahrzeuge laden können, ohne dass ein Mitarbeiter eingreifen muss. Ob es sich nun um eine Ladestation für Ihr Unternehmen an einem Hauptsitz handelt, eine Ladestation für eine kleinere Niederlassung oder Ladestationen für ein ganzes Gewerbegebiet: Veton® liefert Ladelösungen für Unternehmen aus derselben technischen Basis, mit einer Gestaltung, die zum Gebäude passt, an dem die Station steht. Architekten und Immobilienentwickler, die einen Ladeplatz wünschen, der das Gebäude nicht stört, finden in Veton® Enterprise einen Anbieter, der das von der ersten Skizze an mitdenkt.

Was der Gebäudeanschluss wirklich leisten kann.

Bei einer gewerblichen Installation lautet die Frage selten, ob Platz für eine Ladestation ist, sondern wie viele Ladestationen der Gebäudeanschluss tragen kann, ohne die Hauptsicherung zu gefährden. Wer zehn Parkplätze ausstatten möchte, ohne dafür die volle Anschlussleistung zu reservieren, braucht Lastmanagement: Die Ladestationen verteilen die verfügbare Leistung automatisch, sodass jeder laden kann, ohne dass die Spitzenlast des Gebäudes steigt.

Lastmanagement und Energiemanagement für größere Standorte. Bei kleineren Installationen regelt Veton® diese Verteilung direkt zwischen den Ladestationen untereinander. Sobald ein Standort größer wird, kommt Vetonlm ins Spiel, das Energiemanagementsystem von Veton®, das mehr als hundert Ladepunkte gleichzeitig ansteuern kann und dabei die Leistung fair auf die aktiven Ladesitzungen verteilt. Das System berücksichtigt außerdem andere große Verbraucher am Standort, etwa eine Wärmepumpe oder eine Produktionslinie, sodass die Ladestationen nie zum schwächsten Glied im Energiemanagement des Gebäudes werden. Wer bereits ein Energiemanagementsystem oder ein Gebäudeleitsystem besitzt, kann die Ladestationen einfach daran anschließen, denn Veton® arbeitet mit einer offenen Architektur für Lastmanagement und Energiemanagement und nicht mit einem geschlossenen Ökosystem.

Veton load management — site dashboard
Two Veton charging stations on a lawn beside a modern building, socket outlet visible.

Offene Plattform, kein Vendor-Lock-in.

Ladestationen für Unternehmen stehen selten für sich allein. Es muss abgerechnet werden, Ladesitzungen müssen Mitarbeitern oder Kunden zugeordnet werden, und das Ganze muss sich in die Abrechnungs- oder Backoffice-Plattform einfügen, die das Unternehmen bereits nutzt. Veton®-Ladepunkte unterstützen OCPP, den offenen Standard, mit dem sich praktisch jede Ladekarten- und Abrechnungsplattform verbinden lässt, sodass keine Verpflichtung besteht, bei einem einzigen Anbieter zu bleiben. Wer heute mit der einen Plattform arbeitet und morgen wechseln möchte, kann das tun, ohne die Ladestation selbst auszutauschen.

Abrechnung und Rückerstattung für Mitarbeiter. Viele Unternehmen möchten das Laden von Firmenwagen oder Privatfahrzeugen ihrer Mitarbeiter separat erfassen können, um die Kosten korrekt zurückzuerstatten oder weiterzuberechnen. Da Veton® mit offenen OCPP-Schnittstellen arbeitet, läuft diese Erfassung über die Backoffice-Plattform der Wahl und nicht über ein internes System, an das Sie gebunden sind. So bleibt die Wahl von Ladekarte, Tarifstruktur und Berichterstattung beim Unternehmen selbst, statt beim Hersteller der Ladestation.

Eine Ladestation, die zum Eingang des Gebäudes passt.

Bei vielen gewerblichen Ladestationen ist die Technik noch von außen sichtbar: ein grauer Schrank mit sichtbarer Verkabelung neben der Eingangszone. Veton® entscheidet sich bewusst für einen anderen Aufbau, mit der empfindlichen Elektronik in einem separaten Schrank im Gebäudeinneren und nur einer schlank gestalteten Säule an der Außenseite. Bei Veton One verschwindet das gesamte Ladekabel hinter einer versenkten Klappe, und beim Wall Plus verbergen sich sowohl das Kabel als auch der Ladestecker dahinter, sodass an der Fassade nichts lose hängt. Bei den meisten Modellen verläuft die Beleuchtung zudem vertikal an beiden Seiten, während die Vorderseite ruhig bleibt, mit nur dem Logo unten. Für Architekten und Immobilienentwickler, die über ein ganzes Projekt hinweg eine einheitliche Formensprache wünschen, geht das über eine einzelne Station hinaus: Dieselbe Signatur ist über die gesamte Ladeinfrastruktur des Gebäudes hinweg verfügbar, von einem einzelnen Platz bis zu einer kompletten Parkfläche. Was diese Gestaltung genau zu einer Design-Ladestation macht, lesen Sie in unserer Übersicht zu dieser Kategorie.

Two Veton Wall Plus chargers on a corten steel facade at the entrance, visitor signage alongside.
Veton charger housings in four colours: green, blue, white and black.

Betriebskosten heute, gesetzliche Vorgaben ab 2027.

Der Anschaffungspreis einer Ladestation sagt wenig darüber aus, was sie über fünf bis zehn Jahre tatsächlich kostet. Eine günstige Ladestation, die nach ein paar Jahren durch Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen im Außenschrank ausfällt, ist selten die vorteilhafteste Wahl, auch wenn der Kaufpreis das zunächst vermuten lässt. Weil die Elektronik bei Veton® im Gebäudeinneren steht, geschützt vor Witterung und Insekten, und die Garantie fünf Jahre vor Ort gilt, bleiben die Betriebskosten planbar, statt nach der ersten Störung zu steigen. Veton® arbeitet zudem ohne Plattform-Abonnement und ohne monatliche Gebühren pro Ladepunkt, was die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer zusätzlich vorhersehbar macht. Ob und in welcher Höhe Investitionen in Ladeinfrastruktur steuerlich gefördert werden, unterscheidet sich von Land zu Land und ändert sich regelmäßig; besprechen Sie das am besten direkt mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen. Eine detaillierte Übersicht aller Kostenfaktoren finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu den Gesamtkosten einer Ladestation.

Für gewerblich genutzte Gebäude gilt seit 2021 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG, Stand August 2026): Bei einem Neubau mit mehr als 6 Stellplätzen ist mindestens ein Ladepunkt vorgeschrieben, mit Leitungsinfrastruktur für jeden dritten weiteren Stellplatz. Bei einer größeren Renovierung mit mehr als 10 Stellplätzen gilt mindestens ein Ladepunkt, mit Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz. Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt seit dem 1. Januar 2025 ebenfalls mindestens ein Ladepunkt. Für Nichtwohngebäude im Eigentum eines kleinen oder mittleren Unternehmens, die überwiegend selbst genutzt werden, gilt diese Pflicht ausdrücklich nicht (§ 1 Abs. 2 GEIG).

Bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft: Ab dem 1. Januar 2027 verschärft das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) diese Vorgaben. Die Schwelle sinkt auf mehr als 5 Stellplätze, das Verhältnis wird 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze, bei Büro- und Verwaltungsgebäuden 1 je 2 Stellplätze, und 50 % der Stellplätze benötigen eine vollständige Vorverkabelung statt nur eines Leerrohrs. Für ein Gebäude, das jetzt im Rohbau oder in der Elektroplanung steht, ist es deutlich günstiger, diese Kapazität gleich mit einzuplanen, als die Wände Anfang 2027 wieder zu öffnen. Ein Bauantrag, der zwischen dem 18. März 2021 und dem 31. Dezember 2026 eingereicht wird, fällt noch unter die Regeln von 2021.

Unabhängig vom Baurecht gilt außerdem die Niederspannungsanschlussverordnung (§ 19 NAV): Jede Ladestation muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden, und ab einer Anschlussleistung von 12 kVA (rund 11 kW) ist dessen ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Ein Veton Two liegt mit 22 kW je Ladepunkt über dieser Schwelle, weshalb die Netzanmeldung von Anfang an Teil der Planung sein sollte, nicht ein nachträglicher Schritt.

Eine Ladestation für ein Unternehmen zu installieren, verläuft anders als bei einem einzelnen Gebäudeeigentümer, denn der Anschluss, die Anzahl der Parkplätze und die künftige Erweiterung fließen alle in die Planung ein. Veton® arbeitet dafür mit einem Netzwerk zertifizierter Installateure zusammen, die sowohl die technische Seite als auch die Montage der Außenstation übernehmen, und denkt vorab über die Anzahl der Ladepunkte, die Phasierung und die Energiebilanz des Standorts mit. Veton One, Two, Wall und Wall Plus tragen zudem die CE-Kennzeichnung, mit einer unterzeichneten Konformitätserklärung für die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie gemäß EN 61851-1, nachzulesen in Kapitel 7 der Bedienungsanleitung auf veton.be/downloads/.

FAQ

FAQ zu Ladestationen für Unternehmen.

Konkrete Antworten zu Kosten und Installation für alle, die Ladeinfrastruktur an einem Unternehmensstandort planen.

Aktuell gilt das GEIG 2021: Neubauten über 6 Stellplätze brauchen mindestens einen Ladepunkt plus Leitungsinfrastruktur je drittem Stellplatz, größere Renovierungen über 10 Stellplätze mindestens einen Ladepunkt plus Leitungsinfrastruktur je fünftem Stellplatz, Bestandsgebäude über 20 Stellplätze seit Januar 2025 einen Ladepunkt. Nicht-Wohngebäude im Eigentum eines KMU, überwiegend selbst genutzt, sind nach § 1 Absatz 2 GEIG ausgenommen. Ab 1. Januar 2027 sinkt die Schwelle bereits auf über 5 Stellplätze, mit einem Ladepunkt je 5 Stellplätzen und je 2 bei Büro- und Verwaltungsgebäuden, plus 50 Prozent Vorverkabelung. Früh planen ist günstiger als später Wände öffnen.

Die gesetzliche Pflicht ist eine Untergrenze, kein Plan für den tatsächlichen Bedarf. Entscheidend ist, wie viele Fahrzeuge gleichzeitig stehen und wie lange. Auf einem Firmenparkplatz, auf dem Autos einen halben Tag stehen, reichen für die meisten KMU vier bis zehn Ladepunkte, genug für Mitarbeiter und Besucher ohne Wartezeit oder Umparken. Zwei bis fünf Doppel-Ladestationen decken diesen Bereich ab.

Meist nicht. Jede Veton-Ladestation hat dynamisches Lastmanagement bereits eingebaut: Das System misst den aktuellen Verbrauch des Gebäudes und verteilt die verbleibende Kapazität auf die Ladepunkte, statt die Hauptsicherung zu belasten. Wichtig für Deutschland: Nach § 19 NAV muss jede Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden, und oberhalb von 12 kVA, etwa 11 kW, ist dessen Zustimmung erforderlich. Ein Two mit 22 kW je Ladepunkt liegt darüber, das gehört also in die Planung. Ob eine Anschlussverstärkung nötig ist, klärt ein Installateur vor Ort.

Zwei Fahrzeuge brauchen zwei Ladepunkte, nicht zwangsläufig zwei Säulen. Veton Two vereint beide Ladepunkte in einem Gehäuse, mit einem eigenen MID-zertifizierten Zähler und einer eigenen Steuerung je Ladepunkt, sodass beide gleichzeitig und unabhängig voneinander laden. Je Ladepunkt gerechnet verteilt sich der Mehrpreis einer Design-Ladestation auf zwei Punkte statt auf einen. Auf dem Parkplatz spart das außerdem Erdarbeiten und sichtbares Volumen.

Ja. Jeder Ladepunkt hat einen eigenen MID-zertifizierten Zähler, die Voraussetzung, um Ladekosten nachweisbar zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zu verrechnen oder einem Besucher weiterzuberechnen. Den Zugang regeln Sie über eine lokale RFID-Whitelist direkt in der Ladestation. Für Abrechnung oder Auswertung je Nutzer verbinden Sie die Ladestationen mit der OCPP-Plattform Ihrer Wahl.

Das eigenständige Veton-Lastmanagementsystem steuert mehr als 100 Ladepunkte an einem einzigen Netzanschluss an, mit einer fairen Verteilung über die drei Phasen und Schutz vor Lastspitzen, die einen teureren Anschluss erzwingen würden. Es läuft lokal vor Ort, arbeitet also auch weiter, wenn die Internetverbindung ausfällt, und benötigt kein Cloud-Abonnement für den Betrieb.

Ja. Die Ladestationen unterstützen OCPP und verfügen über eine offene Modbus/TCP-Schnittstelle, sodass ein bestehendes Energiemanagement- oder Gebäudeleitsystem sie direkt ansteuern kann. Gängig sind Niko Home Control, Loxone, Qbus, KNX und Home Assistant. Sie wählen Ihre OCPP-Plattform selbst und können später wechseln, ohne die Hardware zu ersetzen.

Nein. Lastmanagement, intelligentes Laden und die App sind im Preis der Ladestation enthalten. Es gibt kein Abonnement je Ladepunkt, keine kostenpflichtige Stufe und keine laufenden Softwarekosten für Funktionen. Bei zehn Ladepunkten ist das der Unterschied zwischen einer einmaligen Investition und einer jährlich wiederkehrenden Ausgabe. Veton veröffentlicht keine Preise auf der Website, ein Installateur erstellt ein individuelles Angebot.